Beratungseinsätze

Beratungsbesuche gem. § 37. 3 SGB XI / Pflegeeinsatz

Laut Pflegeversicherungsgesetz ist bei Einstufung in den Pflegegrad 2 und 3 ein Besuch pro Halbjahr vorgeschrieben. Bei Einstufung in den Pflegegrad 4 und 5 ist jedes Vierteljahr ein Beratungsbesuch durch eine Pflegefachkraft erforderlich.

Da wir Vertragspartner aller Pflegekassen sind, können diese Besuche durch uns durchgeführt werden. Den Nachweis dafür werden wir direkt Ihrer Pflegekasse zukommen lassen. Somit wird sichergestellt, dass Sie weiterhin das Pflegegeld überwiesen bekommen.
Durch diesen Besuch entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Beim Pflegegrad 1 kann, auf Wunsch des Versicherten bzw. seinen Angehörigen, halbjährlich ein Beratungsbesuch abgerufen werden. Dieser wird ebenfalls von der Pflegekasse finanziert.

Unser Ziel des Besuches ist es, die Pflegenden zu beraten, zu informieren und entsprechend Hilfestellung zu geben. Dadurch wird die Qualität in der häuslichen Pflege verbessert und die Angehörigen dadurch entlastet. Wir beraten zu entsprechenden Hilfsmitteln, welche die Pflege erheblich erleichtern können.