Unterstützungspflege

Unterstützungspflege

Umfasst die im Einzelfall erforderliche Grundpflege als Unterstützungspflege (nach §37.1a) oder Krankenhausvermeidungspflege (nach §37.1) einschließlich der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Sie werden aus dem Krankenhaus entlassen oder lehnen eine Krankenhauseinweisung ab. Sie fühlen sich körperlich nicht fit genug und können die tägliche Körperpflege nicht selbstständig durchführen.

Wir unterstützen Sie dabei!

Das Krankenhaus oder ihr Hausarzt kann die Unterstützung bei der Grundpflege bis zu zweimal täglich und die hauswirtschaftliche Unterstützung täglich, zeitlich befristet bis zu vier Wochen, über eine „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ verordnen.

Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.