Schulung

Beratung und Schulung pflegender Angehöriger

Schulung in der Häuslichkeit nach § 45 SGB XI

Pflegebedürftige werden größtenteils in der häuslichen Umgebung gepflegt. Diese Pflegetätigkeit ist oftmals mit körperlichen und seelischen Belastungen verbunden. Insbesondere beim plötzlichen Eintreten der Pflegebedürftigkeit haben die an der Pflege beteiligten Personen selten ausreichend Zeit, finden keine Ruhe und leiden unter Ängsten.

Oftmals können einfache pflegerische Fähigkeiten und Fertigkeiten dazu beitragen, diese Belastungssituation zu verringern. Um daher Kompetenzen im Umgang mit pflegebedürftigen Personen zu befähigen, bieten die Pflegekassen Schulungen zu Hause beim Pflegebedürftigen an.

Diese Schulungen werden von den Pflegekassen finanziert.

Mögliche Inhalte der Erst- und Folgeschulung:

  • Durchführung der Grundpflege
  • Prophylaxen und Krankenbeobachtung
  • Spezielle Pflege bei Demenz, Apoplex, M. Parkinson, Tumorerkrankungen, Multiple Sklerose, etc.
  • Positionswechsel und Transfer (nach kinästhetischen Gesichtspunkten)
  • Ernährung (einschl. Sonderformen, wie Sondennahrung etc.)
  • Umgang mit Inkontinenz und -produkten
  • Einsatz von Hilfsmitteln
  • Krankheitsbewältigung
  • Gesundheit der Pflegeperson

Die Inhalte der Schulung können individuell abgestimmt werden.