Grundpflege (SGB XI)

Pflegeversicherungsleistungen

Leistungen als Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI

Bei einer Einstufung in die Pflegeversicherung können diese Leistungen (je nach Pflegegrad) über die Pflegekasse abgerechnet werden.

Die einzelnen Leistungen umfassen alle Grundverrichtungen des täglichen Lebens:

Hilfe bei der Körperpflege

  • Waschen, Duschen, Baden
  • Mundhygiene, Rasur, Haarpflege

Hilfe bei den Ausscheidungen, bei Inkontinenz

  • Begleitung zur Toilette
  • Inkontinenzartikel Anlegen und Wechseln
  • Wechseln und Versorgen von Blasenkathetern
  • Intimpflege

Hilfe bei der Mobilisation / Aktivierung

  • Aktive und passive Bewegungsübungen
  • Hilfe beim Lagern, Betten und Transfer
  • Verhindern von Druckgeschwüren
  • Übersetzen in den Rollstuhl oder ins Bett

Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

  • Beim Essen und Trinken

Hilfe beim An- und Ausziehen

  • Prothesen
  • Stützkorsett
  • An- und Auskleiden

In besonderen Fällen übernehmen die Krankenkassen auch diese Leistungen.