Grundpflege (SGB XI)
Pflegeversicherungsleistungen
Leistungen als Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI
Bei einer Einstufung in die Pflegeversicherung können diese Leistungen (je nach Pflegegrad) über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Die einzelnen Leistungen umfassen alle Grundverrichtungen des täglichen Lebens:
Hilfe bei der Körperpflege
- Waschen, Duschen, Baden
- Mundhygiene, Rasur, Haarpflege
Hilfe bei den Ausscheidungen, bei Inkontinenz
- Begleitung zur Toilette
- Inkontinenzartikel Anlegen und Wechseln
- Wechseln und Versorgen von Blasenkathetern
- Intimpflege
Hilfe bei der Mobilisation / Aktivierung
- Aktive und passive Bewegungsübungen
- Hilfe beim Lagern, Betten und Transfer
- Verhindern von Druckgeschwüren
- Übersetzen in den Rollstuhl oder ins Bett
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Beim Essen und Trinken
Hilfe beim An- und Ausziehen
- Prothesen
- Stützkorsett
- An- und Auskleiden
In besonderen Fällen übernehmen die Krankenkassen auch diese Leistungen.