Verhinderungspflege
Verhinderungspflege (oder Ersatzpflege)
Wenn Ihre Angehörige, die sie sonst bei der Versorgung und Betreuung unterstützen, einmal eine Erholungspause einnehmen möchten oder durch Krankheit selbst verhindert sind, können wir solange die Vertretung übernehmen.
Dies ist bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich. Ebenso ist auch eine stundenweise Leistungserbringung möglich, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Der Grund hierfür kann z.B. ein eigener Arzttermin oder auch eine Einladung zu einer Familienfeier sein.
Die Pflegekasse stellt einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Höhe von 3539,00 Euro zur Verfügung.